Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie, dass bei einer Bestellung oder Auftragserteilung automatisch die AGB der Firma Bohr-Tec akzeptiert werden und durch andere Geschäftsbedingungen nicht ersetzt werden können.

Für ausreichende Sicherheit an der Arbeitsstelle ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsmaßnahmen sind wir berechtigt,
die Arbeiten einzustellen und die dadurch entstehenden Stehzeiten dem Auftraggeber zu verrechnen.
- Angebotspreise gelten nur für den jeweiligen Einsatz bzw. die jeweilige Baustelle.
- Die Wasser - und Stromkosten für den Einsatz von Maschinen und Geräten trägt der Auftraggeber.
- Strom bei Bohrarbeiten: Lichtstrom 220 V wahlweise 380 V / 32 A abgesichert. Bei Schneidearbeiten: Starkstrom 380 V / 32 A abgesichert.
- Die max. Entfernung zur Entnahmestelle von Wasser und Strom beträgt 50 m .
- Für Wasserschäden jeglicher Art übernimmt die Fa. Bohr-Tec keine Haftung! Auch nicht wenn es vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht wird oder
das Absaugen des Wassers als Dienstleistung angeboten wird.
- Für Schäden an Leitungen (Heizung, Wasser, Strom, Gas etc. ) können keine Kosten und keine Haftung übernommen werden. Die Verantwortung zur
Feststellung des Leitungsverlaufes obliegt dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter und dieser ist dem Unternehmer mitzuteilen.
- Für eventuelle Veränderungen am statischen Gefüge des zu bearbeitenden Objekts sowie allfällige Folgeschäden wird jegliche Verantwortung
und Haftung abgelehnt.
- Die Statik muss im Voraus abgeklärt werden. Der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter ist verpflichtet, bei Eingriffen in Teile der Trägerkonstruktion deren
Tragfähigkeit zu überprüfen.
- Zahlungsbedingungen: 14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto.
- Ungerechtfertigte Abzüge jeglicher Art werden eingefordert.
- Jede Arbeit wird nach der Ö-Norm B 2253 ausgeführt.
In den Richtpreisen ist nicht enthalten:
* Absperrungen, falls erforderlich deren Entfernung und Wiederherstellung, Signal-, Ampelanlagen und Beleuchtung jeglicher Art.
* Anzeichnen der Bohr- und Schneidestellen!!!
* Erstellen und Anpassen von benötigten Gerüsten für Arbeiten ab 3 m über dem Boden.
* Orten von Bewehrungen und Leitungen.
* Unterstützen von freizubohrenden/-schneidenden Betonteilen.
* Sichern der ausgebauten Betonteile, Ausbau und Entsorgung des Ausbruchmaterials.
* Abdeck- und Schutzmaßnahmen für Wasserschäden sowie für angrenzende Bauteile.
* Entfernen oder Schützen von Wand- und Bodenbelägen.
* Schneeräumen und Maßnahmen gegen das Einfrieren von Kühlwasser.
* Sichern von Betonteilen und bearbeiteten Öffnungen.
* Geländer oder Abdeckungen zur Sicherung bei ausgeschnittenen Öffnungen.
Diese Maßnahmen werden auf Wunsch in Regie ausgeführt.